BITV und PDF: Welche Pflichten gelten für öffentliche Auftraggeber?
Ihr Kunde ist eine Behörde oder ein öffentlich gefördertes Institut – und die Ausschreibung verlangt ein barrierefreies PDF. Aber woher kommt diese Pflicht eigentlich, und wer ist genau betroffen? Diese und weitere Fragen klären wir in diesem Artikel.
Was ist die BITV – und woher kommt sie?
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes, kurz: BITV 2.0, gilt bereits seit September 2011. Sie definiert nach Maßgabe des Behindertengleichstellungsgesetzes die Anforderung an die Barrierefreiheit von IT-Anwendungen öffentlicher Stellen.
Dabei verweist der Verordnungstext wiederum auf die Europäische Norm 301 549, die den verbindlichen europäischen Standard für Barrierefreiheit definiert – und dieser basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) in den Stufen A (absolute Mindestanforderungen an Barrierefreiheit) und AA (Standard für umfassende Inklusion und in der Regel die geforderte Konformitätsstufe für öffentliche Einrichtungen).
Für wen gilt die BITV konkret?
Die BITV 2.0 gilt erst einmal nur für öffentliche Stellen des Bundes. Für Landesbehörden gelten eigene Verordnungen der jeweiligen Bundesländer, die sich inhaltlich eng an die BITV 2.0 anlehnen.
Laut der Verordnung sind alle Anwendungen und IT-Dienste, aber auch PDF-Dateien öffentlicher Einrichtungen barrierefrei zu gestalten. Konkret bedeutet das: Ist eine Anwendung oder ein Dokument nicht barrierefrei, ist eine Veröffentlichung nicht erlaubt. Zwar gibt es Ausnahmen, diese sind aber eng gesteckt. Diese Pflicht wird bei der Beauftragung einer Agentur meistens ausgelagert – Dienstleister müssen also liefern, wozu die Behörde gesetzlich verpflichtet ist.
Gilt die BITV auch für PDF-Dokumente?
Die BITV 2.0 ist bewusst technikübergreifend formuliert. Das heißt, sie umfasst neben Websites und mobilen Apps auch alle Dateiformate auf öffentlichen Webauftritten – also auch PDF-Dokumente.
Ob Flyer, Broschüren oder Landtagsbericht – PDFs gehören zu den meistverbreiteten Dateiformaten auf Behördenwebsites. Das hat einen Grund: Sie sehen immer gleich aus, egal mit welchem Programm oder welchem Betriebssystem geöffnet werden. Doch genau diese Eigenschaft erschwert die Barrierefreiheit von PDFs: Denn laut den gesetzlichen Vorgaben müssen barrierefreie Dateien möglichst anpassbar sein. Damit ein PDF beide Eigenschaften erfüllt, muss es korrekt aufbereitet werden.
Welcher technische Standard gilt für barrierefreie PDFs?
Wie bereits beschrieben fordert die BITV 2.0 Barrierefreiheit für die unterschiedlichsten Ausgabeformate. Dabei benennt sie keine PDF-spezifische Norm direkt sondern verweist in § 3 Abs. 3 auf die Pflicht sie „nach dem Stand der Technik barrierefrei zu gestalten“.
Dieser Stand der Technik wird abgebildet durch den Standard PDF/UA, definiert in der DIN ISO-14289-1:2016-12. Der Standard beschreibt die Anforderungen an barrierefreie PDF-Dokumente und legt fest, wie Tags, Lesereihenfolge, Alternativtexte und Co. aussehen müssen.
Wichtig zu wissen:
Ein einfacher PDF-Export aus InDesign oder Word erfüllt nicht automatisch den PDF/UA-Standard. In der Regel sind Nacharbeiten notwendig.
Was bedeutet das für die Praxis – und für Agenturen?
Die Anforderung der Barrierefreiheit steht oft in der Ausschreibung, manchmal auch nur implizit. Als Agentur sind Sie daher verpflichtet, die komplexen Anforderungen zu kennen und umzusetzen. Einfacher ist es, diese Aufgabe an einen verlässlichen Partner im Hintergrund abzugeben. Dieser stellt die Barrierefreiheit ihrer Dokumente sicher und versorgt Sie mit den notwendigen Prüfberichten, um die Konformität gegenüber Ihrem Kunden zu dokumentieren
Jetzt anfragen!
Sie sehen: Wer öffentliche Auftraggeber bedient, kommt an der BITV 2.0 nicht vorbei.
Haben Sie auch ein Projekt, an dessen Ende ein barrierefreies PDF stehen soll? Dann melden Sie sich doch einfach bei mir – ich unterstütze Sie gerne! Von mir erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein unverbindliches Festpreisangebot für Ihr PDF. So wissen Sie direkt, woran Sie sind und können sich voll auf Layout und Co. konzentrieren.
