Warum Barrierefreiheit bei PDF-Dateien?

Rechtliche Grundlagen

Barrierefreie Dokumente sollen für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sein – unabhängig von Behinderungen oder anderen Einschränkungen. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) hat der Bund dafür die rechtlichen Grundlagen geschaffen. Seit 2005 sind öffentliche Einrichtungen des Bundes verpflichtet, ihre Dokumente barrierefrei zu gestalten. Viele Bundesländer haben ihre Gesetze inzwischen ebenfalls angepasst – damit gilt die Pflicht auch für viele öffentliche Einrichtungen auf Länderebene.


Wie funktioniert ein barrierefreies PDF?

In Deutschland leben mehr als eine Million sehbehinderte und blinde Menschen. Sie navigieren im Netz häufig mit Screenreadern – Bildschirmleseprogrammen, die Inhalte vorlesen.

Sehende Menschen erfassen Überschriften, überfliegen Inhaltsverzeichnisse und verarbeiten Informationen aus Bildern. Blinde und sehbehinderte Personen brauchen dafür Unterstützung. Die Lösung: Ich hinterlege die notwendigen Zusatzinformationen direkt im Dokument und ermögliche es Screenreadern so, die Inhalte korrekt zu interpretieren.


Barrierefreiheit ist mehr als Screenreader

Die Lesbarkeit mit Screenreadern deckt nur einen Teil der Barrierefreiheit ab – sie hilft vor allem blinden und stark sehbehinderten Menschen. Doch auch kognitiv eingeschränkte Menschen, Personen mit Lese-Rechtschreibschwäche oder Nicht-Muttersprachler:innen sollten mitgedacht werden. Kürzere Sätze, weniger Fremdwörter, aktivere Sprache – mit gezielten Anpassungen werden Dokumente für alle zugänglicher.


Ihr Dokument – barrierefrei gemacht

Egal ob Ihr Projekt bereits abgeschlossen ist oder noch läuft: Ich mache Ihre PDF-Dokumente barrierefrei – nach PDF/UA-Standard, mit Prüfzertifikat, pünktlich und diskret.